Privater Basistarif ohne Risikozuschl?ge und Leistungsausschlüsse
Rückkehrer in die private Krankenversicherung k?nnen sich schon heute [Stand: Mai 2008] im günstigen Standardtarif versichern. Die privaten Krankenversicherer dürfen in diesem Tarif keine Risikozuschl?ge berechnen oder Leistungsausschlüsse vornehmen. Der Standardtarif der PKV wird ab 1. Januar 2009 zum „Basistarif“. ?hnlich wie die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Privatversicherer dann jeden in diesen Basistarif aufnehmen. Wie bereits im Standardtarif entsprechen die Leistungen des Basistarifs denen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten des Basistarifs dürfen den H?chstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Bei finanzieller Hilfsbedürftigkeit reduziert sich der Beitrag zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung auf die H?lfte.

 

Ab dem 1. Januar 2009 k?nnen alle, die freiwillig in einer gesetzlichen Kasse versichert sind, innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht in den Basistarif eines privaten Krankenversicherers ihrer Wahl wechseln. Wer schon privat krankenversichert ist, kann bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif jedes beliebigen Privatversicherers wechseln. PKV-Kunden, die mindestens 55 Jahre alt sind oder den regul?ren PKV-Beitrag nachweislich nicht mehr bezahlen k?nnen, dürfen auch nach dem 30. Juni 2009 in den Basistarif umsteigen; sie müssen aber beim bisherigen Versicherer bleiben. Wer eine private Krankenversicherung nach dem 31. Dezember 2008 neu abschlie?t, kann sp?ter auf Wunsch in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens wechseln.

Die Ubertragung der Alterungsrückstellungen in der PKV wird verbessert

In der privaten Krankenversicherung wird ein Teil der Versichertenbeitr?ge zur Bildung von Altersrückstellungen verwendet – finanzielle Reserven, mit denen die h?heren Behandlungskosten aufgefangen werden sollen, die man als ?lterer Versicherungskunde h?ufig verursacht. Die Ubertragbarkeit der Altersrückstellungen bei Wechsel des privaten Krankenversicherers wird durch die Gesundheitsreform erleichtert.

 

Wenn privat Krankenversicherte innerhalb desselben Versicherungsunternehmens von einem Volltarif in den Basistarif wechseln, werden ihre Alterungsrückstellungen ab 1. Januar 2009 in voller H?he auf den neuen Vertrag übertragen. Wechselt man in den Basistarif eines anderen Privatversicherers, werden die Altersrückstellungen nur im Umfang des Basistarifs zum neuen Versicherer umgebucht. Wenn man von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Kasse wechselt, verfallen die Altersrückstellungen aber auch zukünftig.

In der gesetzlichen Krankenversicherung kommt der Gesundheitsfonds

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds ab 1. Januar 2009 gilt für alle gesetzlich Krankenversicherten der gleiche Beitragssatz. Die Kassen ziehen die Beitr?ge nicht mehr für sich selbst ein, sondern für den staatlich verordneten Gesundheitsfonds, der das Geld entsprechend ihrer Versichertenstruktur wieder an die verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherer verteilt. Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen bleiben auch künftig in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung).

Kassenkunden sparen durch Hausarzttarife, Selbstbeteiligung und Kostenrückerstattung

Die gesetzlichen Krankenkassen sind ab 2009 verpflichtet, ihren Mitgliedern auf Wunsch vergünstigte Hausarzttarife, Tarife mit Selbstbeteiligung und Tarife mit Kostenerstattung anzubieten. Krankenkassen, die besonders kostengünstig wirtschaften, dürfen ihren Versicherten Beitragsrückerstattungen und andere finanzielle Vergünstigungen gew?hren.

 

Gesetzliche Krankenversicherer, die mit dem vom Gesundheitsfonds zugewiesenen Geld nicht auskommen, müssen ihren Mitgliedern Zusatzbeitr?ge berechnen. Dieser Mehrbeitrag darf nicht h?her sein als ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Krankenversicherten. Zusatzbeitr?ge bis zu 8 Euro im Monat dürfen aber einkommensunabh?ngig erhoben werden. Nur wer bedürftig ist und Sozialhilfe oder Grundsicherung für Senioren bezieht, muss den m?glichen Zusatzbeitrag nicht selbst zahlen – in diesem Fall übernimmt die Sozialbeh?rde oder das Grundsicherungsamt den Mehrbeitrag.

 

Nach jeder Beitragserh?hung kann man als Versicherter wie schon bisher zu einer anderen, kostengünstigeren Krankenkasse wechseln. Bei einer Beitragserh?hung müssen die Kassen ihre Kunden auf die Wechselm?glichkeit hinweisen.