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Privater Basistarif ohne Risikozuschl?ge und
Leistungsausschlüsse Rückkehrer in die private
Krankenversicherung k?nnen sich schon heute [Stand: Mai
2008] im günstigen Standardtarif versichern. Die
privaten Krankenversicherer dürfen in diesem Tarif keine
Risikozuschl?ge berechnen oder Leistungsausschlüsse
vornehmen. Der Standardtarif der PKV wird ab 1. Januar
2009 zum „Basistarif“. ?hnlich wie die gesetzlichen
Krankenkassen müssen die Privatversicherer dann jeden in
diesen Basistarif aufnehmen. Wie bereits im
Standardtarif entsprechen die Leistungen des Basistarifs
denen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten des
Basistarifs dürfen den H?chstbeitrag zur gesetzlichen
Krankenversicherung nicht überschreiten. Bei
finanzieller Hilfsbedürftigkeit reduziert sich der
Beitrag zum Basistarif in der privaten
Krankenversicherung auf die H?lfte.
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Ab dem 1. Januar 2009 k?nnen alle, die freiwillig in einer
gesetzlichen Kasse versichert sind, innerhalb von sechs
Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht in den
Basistarif eines privaten Krankenversicherers ihrer Wahl
wechseln. Wer schon privat krankenversichert ist, kann bis zum
30. Juni 2009 in den Basistarif jedes beliebigen
Privatversicherers wechseln. PKV-Kunden, die mindestens 55
Jahre alt sind oder den regul?ren PKV-Beitrag nachweislich
nicht mehr bezahlen k?nnen, dürfen auch nach dem 30. Juni 2009
in den Basistarif umsteigen; sie müssen aber beim bisherigen
Versicherer bleiben. Wer eine private Krankenversicherung nach
dem 31. Dezember 2008 neu abschlie?t, kann sp?ter auf Wunsch
in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens
wechseln.
Die Ubertragung der Alterungsrückstellungen in der PKV
wird verbessert |
In der privaten Krankenversicherung wird ein Teil der
Versichertenbeitr?ge zur Bildung von Altersrückstellungen
verwendet – finanzielle Reserven, mit denen die h?heren
Behandlungskosten aufgefangen werden sollen, die man als
?lterer Versicherungskunde h?ufig verursacht. Die
Ubertragbarkeit der Altersrückstellungen bei Wechsel des
privaten Krankenversicherers wird durch die Gesundheitsreform
erleichtert.
Wenn privat Krankenversicherte innerhalb desselben
Versicherungsunternehmens von einem Volltarif in den
Basistarif wechseln, werden ihre Alterungsrückstellungen ab 1.
Januar 2009 in voller H?he auf den neuen Vertrag übertragen.
Wechselt man in den Basistarif eines anderen
Privatversicherers, werden die Altersrückstellungen nur im
Umfang des Basistarifs zum neuen Versicherer umgebucht. Wenn
man von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche
Kasse wechselt, verfallen die Altersrückstellungen aber auch
zukünftig. |
In der gesetzlichen Krankenversicherung kommt der
Gesundheitsfonds |
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds ab 1. Januar 2009
gilt für alle gesetzlich Krankenversicherten der gleiche
Beitragssatz. Die Kassen ziehen die Beitr?ge nicht mehr für
sich selbst ein, sondern für den staatlich verordneten
Gesundheitsfonds, der das Geld entsprechend ihrer
Versichertenstruktur wieder an die verschiedenen gesetzlichen
Krankenversicherer verteilt. Kinder und Ehepartner ohne
eigenes Einkommen bleiben auch künftig in der gesetzlichen
Krankenkasse beitragsfrei mitversichert
(Familienversicherung). |
Kassenkunden sparen durch Hausarzttarife,
Selbstbeteiligung und Kostenrückerstattung |
Die gesetzlichen Krankenkassen sind ab 2009 verpflichtet,
ihren Mitgliedern auf Wunsch vergünstigte Hausarzttarife,
Tarife mit Selbstbeteiligung und Tarife mit Kostenerstattung
anzubieten. Krankenkassen, die besonders kostengünstig
wirtschaften, dürfen ihren Versicherten
Beitragsrückerstattungen und andere finanzielle
Vergünstigungen gew?hren.
Gesetzliche Krankenversicherer, die mit dem vom
Gesundheitsfonds zugewiesenen Geld nicht auskommen, müssen
ihren Mitgliedern Zusatzbeitr?ge berechnen. Dieser Mehrbeitrag
darf nicht h?her sein als ein Prozent des beitragspflichtigen
Einkommens des Krankenversicherten. Zusatzbeitr?ge bis zu 8
Euro im Monat dürfen aber einkommensunabh?ngig erhoben werden.
Nur wer bedürftig ist und Sozialhilfe oder Grundsicherung für
Senioren bezieht, muss den m?glichen Zusatzbeitrag nicht
selbst zahlen – in diesem Fall übernimmt die Sozialbeh?rde
oder das Grundsicherungsamt den Mehrbeitrag.
Nach jeder Beitragserh?hung kann man als Versicherter wie
schon bisher zu einer anderen, kostengünstigeren Krankenkasse
wechseln. Bei einer Beitragserh?hung müssen die Kassen ihre
Kunden auf die Wechselm?glichkeit hinweisen.
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